Hinweisgeberschutzgesetz

 In Allgemein

 Besserer Schutz für hinweisgebende Personen

 

Das Hinweisgeberschutzgesetz Ist da!

 

Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?

 

Ab dem 17. Dezember 2023 muss das Hinweisgeberschutzgesetz umgesetzt werden.

Ziel des Gesetzes: Ziel ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangen.

Der Hintergrund: Das Gesetz verbietet jegliche Bestrafungen gegenüber hinweisgebenden Personen und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten. Außerdem trägt das Gesetz zu einer offenen und transparenten Unternehmenskultur bei.

 

Deshalb hat Gebr. Roggendorf einen Meldekanal eingerichtet. Die Hinweise können in elektronischer Schriftform sowie telefonisch und auf Wunsch in einem persönlichen Gespräch abgegeben werden – die anonyme Abgabe von Hinweisen ist möglich.

 

Die Hinweise werden durch unseren externen Dienstleister Ratisbona Compliance entgegengenommen. Die Rechtsanwälte der Ratisbona Compliance informieren die hinweisgebende Person über den Eingang der Meldung, bewerten den Hinweis aus juristischer Perspektive, leiten entsprechende Maßnahmen ein und informieren die hinweisgebende Person spätestens drei Monate nach Hinweisabgabe über die ergriffenen Maßnahmen. Die eingereichten Hinweise an Ratisbona Compliance und die anschließende Weiterleitung der Informationen darüber an Gebr. Roggendorf bleiben stets anonym.

 

Zugang zum Meldekanal erhalten Sie auf www.roggendorf.de

Sie können sich auch unmittelbar hier per Email an die für Hinweisgeberschutz zuständige Person bei der Gebr. Roggendorf GmbH wenden.

Hier finden Sie alle genannten Kanäle, über die Sie einen Hinweis abgeben können.

 

Sollten Sie Fragen zu der Nutzung unseres Meldekanals haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich im Personalbüro gerne zur Verfügung.

 

Geben Sie hier Ihren Hinweis ab!

 

 

 

 

Eure Geschäftsführung

 

 

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